Satzung der
Kyll-Triker
1 - Name und Sitz des Vereines
Der Verein führt den Namen „Kyll Triker“
Er hat seinen Sitz im Vereinslokal „Zum Landsknecht“ in Lissendorf.
2 - Zweck des Vereins
3 – Mitglieder
Der Verein besteht aus aktiven und inaktiven, also fördernden Mitgliedern.
Mitglied werden können alle Personen mit oder ohne Trike.
Mitglieder ohne Trike werden als inaktive Mitglieder geführt.
Über die Aufnahme eines aktiven Mitgliedes entscheiden die aktiven Mitglieder durch Mehrheitsbeschluss.
4 - Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
a) durch freiwilligen Austritt,
b) durch Tod,
c) durch Ausschluss.
Der Beschluss durch Ausschluss bedarf einer einfachen Mehrheit.
5 - Pflichten der Mitglieder
6 – Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassierer und Schriftführer sowie deren Stellvertreter (falls Stellvertreter vorhanden).
Die Kasse wird vom Kassierer und dessen Stellvertreter geführt. Alle Einnahmen gehen auf das Girokonto des Vereins. Hieraus werden alle entstehenden Kosten nach Regel Nr. 2 abgedeckt.
Der Kassierer führt in Absprache mit dem Schriftführer die Mitglieder- und Beitragsliste gemeinsam.
Hartmut Netten
Talweg 11
54589 Stadtkyll
· Kassenwart
Alex Blasen
Bahnhofstrasse 15
54587 Birgel
7 – Mitgliedsbeitrag und Verwendung der Finanzmittel
Mitgliedsbeiträge und andere Zuwendungen dienen allein den beschriebenen Zwecken des
Vereins. Nicht mit dem angegebenen Zweck zu vereinbarenden Zuwendungen oder unangemessene Vergütungen dürfen aus Vereinsmitteln weder an Mitglieder noch an andere Personen gewährt werden.
Diese Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich für gemeinnützige Zwecke und zur allgemeinen Unterstützung des Vereins verwendet. Inaktive Mitglieder bezahlen keine Aufnahmegebühr und haben kein Stimmrecht.
Nichtmitglieder oder inaktive Mitglieder (z.Z. 50€ Monat) wobei hier nur Fahrzeuge bis zu PKW Größe untergestellt werden darf.
8 - Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand und Stellvertreter
c) Kassierer und Stellvertreter
d) Schriftführer und Stellvertreter
9 - Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe eines Jahres (vor Saisonbeginn) durch den Schriftführer einzuberufen, im Übrigen dann, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies beantragt.
10 – Ehrenmitgliedschaft
Es können aktive Mitglieder als auch „Nichtmitglieder“ zum Ehrenmitglied ernannt werden. Der / die zu ehrende muss diesem Vorschlag zustimmen. Die zu ehrende Person, welche aktives Mitglied im Verein ist, behält mit der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft alle Rechten und Pflichten eines normalen Mitglieds, so auch Stimmrecht und die Berechtigung zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung.
Nichtmitglieder erhalten nur die Ehrenmitgliedschaft, ohne Rechte und Pflichten.
Das geehrte Mitglied ist von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.
11 - Das Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
12 - Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Zustimmung von drei Viertelteilen der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt
das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an die zahlenden Mitglieder
Nicht aufgeteilt werden können persönliche Gegenstände wie Werkzeuge usw. aus Privat Besitz.
Die Drehbank und der Kompressor sind Eigentum von Meyer Franz, Schmitz Franz, Netten Hartmut und Walter Schneider.
12 – Inkrafttreten
Die vorliegende Satzung ist in der Mitgliederversammlung vom 07.01.2022
beschlossen worden und tritt ab sofort in Kraft.
Die Regeln werden in der Werkstatt / Halle bekannt gemacht und ausgehängt.
Alle bisherigen Satzungen verlieren ab dem heutigen Tag ihre Wirksamkeit.
Stand: 05.01.2024
Birgel den 31.01.2024
Vorsitzender, Hartmut Netten
Bankverbindung:
Kyll Triker KSK Vulkaneifel DE81 5865 1240 0000 1983 33